Auszug aus der Schulordnung vom 1. November 2008:
Anmeldungen und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Anmeldung wird erst durch die Aufnahme des Unterrichts oder durch schriftliche Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nur zum Schuljahresbeginn (1. September) möglich, im Instrumental- und Vokalbereich auch zum 1. März. Falls Unterrichtsplätze frei werden, kann die Musikschule eine Anmeldung zu einem anderen Monatsbeginn zulassen. Die ersten sechs Monate nach dem Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit können der Teilnehmer und die Musikschule den Unterricht mit einer Frist von einer Woche zum Ende jeden Monats kündigen.
Abmeldung
Abmeldungen sind nur zum 28./29. Februar und zum 31. August mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Zwischen diesen Zeitpunkten kann sich der Teilnehmer nur aus einem wichtigen Grund mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende abmelden.
Unterrichtsorte
Die Musikschule legt Ort und Zeit des Unterrichts in eigener Verantwortung fest. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Zeit besteht nicht. Der Unterricht kann auf dem Gebiet aller an der Musikschule beteiligten Städte und Gemeinden erfolgen.
Die Musikschule bemüht sich aber darum, ihre Angebote soweit wie möglich zu dezentralisieren. Die Kurse im Elementarbereich finden nahezu im gesamten Einzugsbereich statt. Im Instrumentalbereich gibt es Unterrichtsangebote großer Zahl nicht nur in Bietigheim in der Musikschule im Schloss, in Bissingen, Buch und Metterzimmern, sondern auch in den angeschlossenen Partnerkommunen.
Gebührentarife, Stand 1. Januar 2009
Auszug aus der Gebührensatzung:
§ 3 Gebührenhöhe
Für den Unterricht der Musikschule gibt es zwei Gebühreneinheiten: eine für den Kursunterricht und eine für den Instrumental- und Vokalunterricht.
1. Kursunterricht
In der rhythmisch-musikalischen Früherziehung, der rhythmisch-musikalischen Grundausbildung und in den sonstigen Kursen beträgt die Jahresgebühr 345,00 €. Das entspricht einer Gebührenrate pro Monat von 28,75 €.
a) Abweichende Gebühr für Schüler aus der Stadt Sachsenheim und der Gemeinde Freudental: Die Jahresgebühr beträgt € 396,75. Die Gebührenrate pro Monat beträgt € 33,06.
2. Instrumental- und Vokalunterricht
Im Instrumental- und Vokalunterricht beträgt die Jahresgebühr für die 45-Minuten Einheit 1.380,00 €. Dies entspricht einer Gebührenrate pro Monat von 115,00 €.
a) Abweichende Gebühr für Schüler aus der Stadt Sachsenheim und der Gemeinde Freudental: Die Jahresgebühr beträgt 1.587,00 €. Die Gebührenrate pro Monat beträgt 132,25 €.
Der Betrag für die verschiedenen Unterrichtsgruppen errechnet sich aus der Länge der Unterrichtszeit (15/30/60/75/90 Minuten) im Verhältnis zur Anzahl der Teilnehmer.
Berechnungsbeispiele:
| Unterrichtseinheit | Tarif A | Tarif B |
|---|---|---|
| Einzelunterricht 22,5 Minuten | 57,50 € | 66,13 € |
| Einzelunterricht 30 Minuten | 76,67 € | 88,17 € |
| Einzelunterricht 45 Minuten | 115,00 € | 132,25 € |
| Gruppenunterricht 2 Schüler / 30 Minuten | 38,33 € | 44,08 € |
| Gruppenunterricht 2 Schüler / 45 Minuten | 57,50 € | 66,13 € |
| Gruppenunterricht 3 Schüler / 45 Minuten | 38,33 € | 44,08 € |
| Gruppenunterricht 3 Schüler / 60 Minuten | 51,11 € | 58,78 € |
| Gruppenunterricht 4 Schüler / 45 Minuten | 28,75 € | 33,06 € |
| Gruppenunterricht 4 Schüler / 60 Minuten | 38,33 € | 44,08 € |
| Kurse (Rhythmisch-musikalische Früherziehung & Aufbaukurs) | 28,75 € | 33,06 € |
Tarif A für Bietigheim-Bissingen, Löchgau, Tamm und Ingersheim
Tarif B für Freudental und Sachsenheim
gültig ab dem 1. Januar 2009