Familienpass
Ein Antragsformular können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
1. Wer erhält einen Städtischen Familienpass?
- Förderstufe 1
Einen Städtischen Familienpass der Förderstufe 1 erhalten Einzelpersonen und Familien, die ihren Hauptwohnsitz in Bietigheim-Bissingen haben und deren Familieneinkommen unter die jeweils gültige Einkommensgrenze des Wohngeldgesetzes fällt. - Förderstufe 2
Einen Städtischen Familienpass der Förderstufe 2 erhalten Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Bietigheim-Bissingen haben und deren Familieneinkommen unter die jeweils gültige Einkommensgrenze nach dem Wohngeldgesetz unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 10 % fällt.
2. Was ist das Familieneinkommen?
- Das Familieneinkommen ist nach dem Wohngeldgesetz der Gesamtbetrag des Jahreseinkommens, das von allen zum Haushalt rechnende Familienmitgliedern in Geld oder Geldeswert erzielt wird:
- z.B. Gehälter, Löhne, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung, Ruhegelder, Witwen- und Waisenrente, Unterhaltszahlungen, usw.
- jedoch abzüglich bestimmter Beträge
- z.B. Werbungskosten oder Betriebsausgaben, Freibeträge für bestimmte Personengruppen usw.
3. Wie hoch sind die Nettoeinkommensgrenzen?
Ab 01.01.2009
Nettoeinkommensgrenzen| Zahl der Familienmitglieder | Einkommensgrenze Förderstufe 1 in Euro | Einkommensgrenze Förderstufe 2 in Euro |
| 1 | 820 | - |
| 2 | 1.120 | - |
| 3 | 1.380 | - |
| 4 | 1.820 | 2.002 |
| 5 | 2.080 | 2.288 |
| 6 | 2.350 | 2.585 |
| 7 | 2.620 | 2.882 |
| 8 | 2.880 | 3.168 |
4. Welche Vergünstigungen werden gewährt?
- 20 % Ermäßigung auf eine Saisonkarte im Badepark Ellental.
- 50 % Ermäßigung der Gebühr beim Besuch der Städtischen Musikschule.
- 50 % Ermäßigung der Elternbeiträge beim Besuch der Städtischen Kindergärten.
- 50 % Ermäßigung der Eintrittsgelder bei Städtischen Veranstaltungen, wie Theater und Konzerte für Erwachsene und Jugendliche bei Vorlage des Städtischen Familienpasses an der Abendkasse oder bei der Stadtinformation am Marktplatz.
- 50 % Ermäßigung der Gebühr beim Besuch der Jugendkunstschule Labyrinth.
- der Elternbeitrag für die Stadtranderholung wird auf 100,00 € ermäßigt (Normalpreis 120,00 €)
5. Wie erhält man einen Städtischen Familienpass?
- Der Städtische Familienpass wird auf Antrag durch das Ordnungs- und Sozialamt Bietigheim-Bissingen
Farbstraße 19, Bürgeramt, Tel. 07142 / 74-3 40 ausgestellt. - Jedes Familienmitglied ab 4 Jahren erhält einen gesonderten Pass.
- Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- je 1 Lichtbild von jedem Familienmitglied (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen)
- Einkommensnachweise (siehe 2.)
- Bescheid über Gewährung von Wohngeld
- sonstige Nachweise über die Familienmitglieder (z.B. Ausweise, Schulbescheinigungen, Familienstammbuch).
6. Gültigkeitsdauer
- Die Gültigkeitsdauer des Städtischen Familienpasses, die auf dem Pass vermerkt wird, beträgt - sofern die persönlichen Verhältnisses dies zulassen - ein Jahr (Kalenderjahr).
Bei Neuausstellung eines Städtischen Familienpasses werden die Vergünstigungen für den Besuch des Kindergartens, der Musikschule oder der Kunstschule Labyrinth ab dem 1. des Folgemonats gewährt. Für die Ermäßigung des Kindergartenbeitrages kann von der Kindergartenverwaltung eine abweichende Entscheidung getroffen werden.
Bei Verlängerung des Passes treten die Vergünstigungen ab 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft, wenn die Verlängerung bis spätesten 31. März beantragt wird. Wird die Verlängerung nach dem 31. März beantragt können die Vergünstigungen – wie im Falle einer Neuausstellung – ab dem 1. des Folgemonats gewährt werden.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Städtischen Familienpässe jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängert werden.
gültig seit 01.01.2004
Stärke - Landeserziehungsprogramm
Das Programm STÄRKE ist ein Förderprogramm der Landesregierung.
Ziel der Förderung ist es, Eltern bei der Erziehung Ihrer Kinder zu unterstützen.
Wer kann gefördert werden?
Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2008 geboren sind.
Wie wird gefördert?
Die Eltern von Neugeborenen erhalten per Post vom Bürgeramt einen Bildungsgutschein im Wert von 40,-- € sowie weitere Informationen über Institutionen, die förderfähige Kurse anbieten übersandt. Der Bildungsgutschein kann bei den Bildungsträgern für entsprechende Kursangebote eingelöst werden kann.
Familien in einer besonderen Lebenssituation können zusätzlich kostenlose Unterstützung in Form spezieller Familienbildungsangebote erhalten. Auch Einzelfallberatung bei den Eltern zu Hause können gefördert werden, soweit diese Maßnahme notwendig ist.
Für den Landkreis Ludwigsburg entscheidet die Kreisverwaltung entsprechend dem Bedarf vor Ort, welche besonderen Lebenssituationen im Kreis gefördert werden.
Weitere Informationen
Welche Institutionen förderfähige Kurse anbieten, den Flyer des Landkreises Ludwigsburg und noch weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landkreises Ludwigsburg.
Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und gegebenenfalls in welcher Höhe hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.
Anträge erhalten Sie beim:
Bürgeramt
Farbstraße 19
Tel. 07142 / 7 43 40
Wohnbauförderung
Liegenschafts- und Rechtsamt
Arkadengebäude
Zimmer 109
Tel. 07142 / 7 42 30
Mehr zur Wohnungsbauförderung erhalten Sie hier.
Wohnungsvermittlung
Wohnungsvermittlung für Wohnberechtigungsscheininhaber
Bietigheimer Wohnbau GmbH
Berlinerstr. 19
Tel. 07142 / 7 60