Wohnungsbauförderung und Wohnen

Mietspiegel

Den aktuellen Mietspiegel der Stadt können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.


Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen

Es gelten die in der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen festgelegten Abschläge zur ortsüblichen Miete (Mietspiegel). Die Satzung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Wohnungsbauförderung und Wohnen

Förderprogramme des Landes:
Im Rahmen des Landeswohnungsbauprogramms Baden-Württemberg fördert das Land den Bau oder Kauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit einer Vielzahl unterschiedlicher finanzieller Hilfen, sofern Sie die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen.

Die Beratung hierzu erfolgt durch das Landratsamt Ludwigsburg, Wohnbauförderung, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg.

Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung erhalten Sie bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg.

Broschüren und Antragsformulare erhalten Sie auch beim Liegenschafts- und Rechtsamt, Farbstraße 17, Telefon 07142/74230.

Förderprogramm der Stadt Bietigheim-Bissingen:
Daneben fördert die Stadt Bietigheim-Bissingen den Bau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche und junge Familien und Alleinerziehende in Bietigheim-Bissingen durch die Gewährung von Aufwendungsdarlehen.

Ansprechpartner, sofern Sie Interesse an dem städtischen Programm und gegebenenfalls weitere Informationen benötigen, ist das Liegenschaft- und Rechtsamt, Farbstraße 17, Tel. 07142/74230.


Sanierung in den alten Ortskernen und Sanierungsgebieten

In den historischen Ortskernen der Ortsteile Bietigheim, Bissingen, Metterzimmern und Untermberg können bestimmte bauliche Maßnahmen an Wohnungen, denkmalpflegerische und stadtbildgestalterische Maßnahmen an Gebäuden sowie Maßnahmen auf Freiflächen in Hofanlagen, Gärten und Grünbereichen gefördert werden.

Die Ausgabe der Broschüre und des Antragsformulars, sowie die finanzielle Beratung über diese Förderprogramme und die vertragliche Abwicklung erfolgt beim Liegenschafts- und Rechtsamt, Sanierungs- und Modernisierungsstelle, Farbstraße 17, Tel. 07142 / 7 42 33.

Die technische Beratung erfolgt beim Stadtentwicklungsamt, Rathaus Bissingen, Zimmer 303, Tel. 07142 / 7 44 50.


Förderung im Energiebereich für Wohngebäude

Die Stadt Bietigheim-Bissingen gewährt hier keine Zuschüsse. Informationen zu den Förderprogrammen von Bund und Land erhalten Sie beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums kann unter Service und Förderprogramme die Übersicht heruntergeladen werden.