Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bietigheim-Bissingen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

www.bietigheim-bissingen.de
www.musikschule.bietigheim-bissingen.de
www.stadtarchiv.bietigheim-bissingen.de
www.galerie.bietigheim-bissingen.de
www.buecherei.bietigheim-bissingen.de
www.klima.bietigheim-bissingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseiten sind überwiegend mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Bilder
Auf der Webseite sind teilweise Bilder eigebunden, die keine ausreichende Beschreibung, Titel und Alternativtexte haben.

Videos
Auf der Webseite sind Videos eingebunden, die teilweise keine Untertitel haben. Eine Audiodeskription liegt nicht vor. Bei neu eingebundenen Videos wird versucht, Untertitel zur Verfügung zu stellen.

Gliederung von Inhalten
An einigen Stellen wurden Absätze nicht durch die Verwendung separater Textelemente erzeugt, sondern mit Leerzeilen und manuellen Textumbrüchen innerhalb eines Textelements.

Sichtbarkeit Logo und Menü
Auf der Startseite ist bedingt durch die wechselnden Hintergrundfotos der Kontrast zum grafischen Bedienelement „Logo“ oder „Menü“ nicht grundsätzlich sichergestellt.

Ratsinformationssystem
Auf der Webseite www.bietigheim-bissingen.de ist ein Ratsinformationssystem integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.

Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dokumente
Die auf den Webseiten eingebundenen PDF- oder Word-Dokumente sind noch nicht barrierefrei gestaltet. Wegen zu geringer personeller Kapazitäten kann die Stadt Bietigheim-Bissingen die aufwändige Überarbeitung der zahlreichen Dateien mit Sonderprogrammen zurzeit noch nicht umsetzen.

Anfordern von barrierefreien Inhalten
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, z. B. PDF-Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.

Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugägnlicher Form übermitteln. Die Kontaktdaten stehen unter "4. Rückmeldung und Kontaktangaben".

Gebärdensprache
Aus personellen und finanziellen Gründen stehen keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

  • QR-Code-Pfad Grüne Mitte
    Inhalte werden von Dritten gepflegt

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer am 28.04.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.08.2023 durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Sie können unter folgender Adresse mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen

Marktplatz 8
74321 Bietigheim-Bissingen

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über das Feedback-Formular senden.

Feedback-Formular

E-Mail-Formular Barriere melden

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit dieser Seite aufgefallen? Gerne können Sie uns diese Mängel oder Vorschläge über das Feedback-Formular mitteilen. 

Ihre Daten
Datenschutz

Ich bin mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten einverstanden und habe die Datenschutzerklärung gelesen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die kommunale Behindertenbeauftragte wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung.

Falls die unter 4. Rückmeldung und Kontaktdaten genannte Stelle nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
Fax: 0711 279-3366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung erreichen Sie wie folgt:

Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Postfach 760
71607 Ludwigsburg

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.