Bauen
Hygienevorschriften & Maskenpflicht
Die Pflicht zum tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske gilt in allen Gebäuden der Stadtverwaltung. Beim Betreten der Verwaltungsgebäude werden die Besucherinnen und Besucher darum gebeten, die Hände am Eingang zu desinfizieren und die Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5m) einzuhalten.
Amt für Stadtentwicklung und Baurecht
Bahnhofstraße 1
74321 Bietigheim-Bissingen
Das Rathaus Bissingen ist barrierefrei erreichbar.

Rathaus Bissingen
Stadtplanung und Bauleitplanung
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Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Bauordnung und Baurecht
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baurecht@bietigheim-bissingen.de
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag & Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwochs nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Satzungen, Richtlinien und Verordnungen zum Bereich Bauen finden Sie in unserem Stadtrecht auf der Homepage hier.