Ausländerbehörde

Stadtverwaltung

Ausländerbehörde

Löchgauer Straße 22 Ebene 1, Zimmer 138 - 142
74321 Bietigheim-Bissingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
Terminvergabe 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch
offene Sprechzeiten 08.00-12.00 Uhr (ausschließlich Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber)

Donnerstag
offene Sprechzeiten 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr (ausschließlich Drittstaater und EU-Bürger)

Freitag
offene Sprechzeiten 08.00-12.00 Uhr (ausschließlich Drittstaater und EU-Bürger)

 

Terminvereinbarung bevorzugt per Online Formular.

Ergänzende Informationen siehe Ansprechpartner.

Zuständigkeit

Wenn Sie in Bietigheim-Bissingen, Ingersheim oder Tamm wohnen, können wir Ihnen weiterhelfen. Einbürgerungen nehmen wir allerdings nicht vor. Nähere Informationen hierzu und Hinweise für Einwohner anderer Städte und Gemeinden finden Sie am Ende der Seite.

Ansprechpartner

Drittstaater

Drittstaater

Buchstaben A-Doa
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben Dob-Koe
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Kof-Roc
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Rod-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

EU Staatsangehörige

EU Staatsangehörige

Buchstaben A-Dr
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben Ds-Linc
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Lind-Ria
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Rib-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

Asylbewerber

Asylbewerber

Buchstaben A
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben B-I
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben J-N
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben O-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

Sonstige Wichtige Informationen

FAQs / Häufig gestellte Fragen

Einbürgerungen

Einbürgerungen

Die Ausländerbehörde Bietigheim-Bissingen nimmt keine Einbürgerungen vor. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Ludwigsburg. Dort befindet sich die Einbürgerungsbehörde, die für den gesamten Landkreis zuständig ist.

Anderer Wohnort

Anderer Wohnort

Wenn Sie nicht in Bietigheim-Bissingen, Ingersheim oder Tamm wohnen sind die nachfolgend aufgezählten Behörden zuständig: Im Landkreis Ludwigsburg besitzen Ditzingen, Kornwestheim, Stadt Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Vaihingen an der Enz eigene Ausländerbehörden, die für die jeweilige Stadt zuständig sind. Ob auch diese Städte noch für weitere Gemeinden zuständig sind, können Sie bei der jeweiligen Behörde erfragen. Wenn Sie weder in unserem Zuständigkeitsbereich noch in einer der aufgezählten Städte wohnen, so wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigsburg.

Gebühren

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Dokumenten Gebühren zu erheben. Alle Gebühren und alle Befreiungen von Gebühren können Sie den §§ 44-54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV) entnehmen.