Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Ausländeramt

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Früher wurden Aufenthaltstitel als Stempel oder als Klebeetikett in den Pass eingefügt. Diese Varianten wurden zum 01. September 2011 durch den sogenannten „elektronischen Aufenthaltstitel“, abgekürzt „eAT“, abgelöst. Der eAT an sich ist eine Chipkarte. In Ihren Pass wird also nichts mehr eingeklebt. Die Einführung des eAT wurde von der Europäischen Union (EU) beschlossen, um die Aufenthaltstitel in Europa einheitlich zu gestalten, diese fälschungssicherer zu machen und um sie auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Die Nachteile, die sich hieraus ergeben, sind jedoch eine längere Bearbeitungsdauer und höhere Gebühren.

Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Aufenthaltstitel nunmehr als eAT auszustellen. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Auch wenn der eAT eine sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ besitzt, mit der Sie theoretisch im Internet elektronisch unterschreiben können, ist er an sich kein Ausweis. Dies ist nur dann der Fall, wenn auf dem eAT das Wort „Ausweisersatz“ aufgebracht ist.

Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die aktivierte Online-Ausweisfunktion bei einem Verlust des eAT zum Missbrauch Ihrer Identität führen kann. Bei der Abholung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten.

Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Drittstaater

Drittstaater

Buchstaben A-Cir
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben Cis-Ibrah
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Ibrai-Mog
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Moh-Sem
07142 74-336, Frau Mund

Buchstaben Sen-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

EU Staatsangehörige

EU Staatsangehörige

Buchstaben A-C
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben D-Jamb
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Jamc-Mit
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Miu-Saq
07142 74-336, Frau Mund

Buchstaben Sar-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

Asylbewerber

Asylbewerber

Buchstaben A
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben B-Ib
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Ic-Meh
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Mei-Rar
07142 74-336, Frau Mund

Buchstaben Ras-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

Gebühren

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Dokumenten Gebühren zu erheben. Alle Gebühren und alle Befreiungen von Gebühren können Sie den §§ 44-54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV) entnehmen.