Grabarten und Bestattungsformen
Friedhof
Allgemeines
Allgemeines
Grundsätzlich wird zwischen Reihen- und Wahlgräbern unterschieden. Reihengräber sind Gräber, in denen immer nur ein Verstorbener beigesetzt wird. In Wahlgräbern können bis zu vier Verstorbene beigesetzt werden.
Reihengräber (Erd- und Urnengräber)
Reihengräber (Erd- und Urnengräber)
Reihengräber sind Grabstätten (Erd- und Urnengräber), die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Reihengräber werden für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zugeteilt. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich. Verantwortlich für die Reihengrabstätte sind die Angehörigen des dort Bestatteten. Auf Antrag können Verstorbene auch in anonymen oder halbanonymen Reihengräbern oder Urnenreihengräbern bestattet werden.
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber (Erd- und Urnengräber) sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. In ein Wahlgrab können bis zu 4 Särge bzw. Urnen eingelegt werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. Verantwortlich für die Grabstätte ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Auf dem Friedhof St. Peter ist ein Grabfeld als Muslimen-Grabfeld ausgewiesen.
Urnenkammern / Kolumbarien
Urnenkammern / Kolumbarien
Urnenkammern sind Aschenstätten in Urnenwänden (Kolumbarien). Die Urnenkammer kann bis zu 2 Urnen aufnehmen und wird nur für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) abgegeben. Ein Neuerwerb bzw. eine Verlängerung ist möglich.
Urnengräber an Bäumen (Urnenbaumgräber)
Urnengräber an Bäumen (Urnenbaumgräber)
Urnenbaumgräber sind in einem Halbkreis um einen Baum herum angelegte Gräber. Wahlweise kann hier ein Urnenbaumgrab für die Bestattung einer Urne (Reihengrab) oder von zwei Urnen (Wahlgrab) erworben werden. Urnenbaumgräber (Reihen- und Wahlgräber) werden der Reihe nach belegt. Die Urnen müssen aus biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Auf der Grabfläche ist das Ablegen von Blumen und Grabschmuck nicht gestattet.