Rückgabe von Grabstätten und Grabauflösung
Friedhof
Nach Ablauf der letzten Ruhezeit kann das Nutzungsrecht jederzeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Zur Auflösung einer Grabstätte benötigen Sie einen Grabauflösungsantrag.