Coronavirus - Wichtige Informationen
FAQ - Hinweise zum neuartigen Coronavirus
Sie finden auf dieser Seite Hinweise zu den aktuell geltenden Regeln des Landes Baden-Württemberg sowie unterstützende Informationen.
Die Infektionszahlen in der Stadt Bietigheim-Bissingen und im Landkreis Ludwigsburg werden regelmäßig vom Landkreis Ludwigsburg auf der Startseite (etwas nach unten scrollen oder wischen) im aktuellen Coronadashboard veröffentlicht .
Folgende Regelungen gelten in vollem Umfang auch für Bietigheim-Bissingen:
- die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ludwigsburg,
- die Corona-Verordnung der Landesregierung GÜLTIG AB 11.01.2021
- die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
- die Coronavirus-Schutzverordnung CoronaSchVO der Bundesregierung
Bitte halten Sie sich über die Presse, diese Seite und weitere offizielle Behördenkanäle auf dem Laufenden.
Vor Infektion schützen
Wie Sie sich und andere vor Infektionen schützen können, erfahren Sie auf den Seiten der Landesregierung.
Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen - Allgemeinverfügung
Auf der Unterseite zum Thema finden Sie wichtige Informationen und Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen.
Quarantäneregelungen für Rückreisende aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland
Quarantäneregelungen für Rückreisende aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland
In Großbritannien, Nordirland und Südafrika sind Mutationen des Corona-Virus festgestellt worden. Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass diese bedeutend ansteckender sind, als das bisher in Deutschland aufgetretene Virus. Das Bundesgesundheitsministerium hat diesbezüglich eine gesonderte Verordnung erlassen, mit welcher u.a. ein Beförderungsverbot für Personen, die aus diesen Ländern einreisen möchten, verfügt wurde.
Zudem muss zwingend bei der Einreise das Ergebnis eines Corona-Tests vorgelegt werden – entweder an die mit der Einreisekontrolle beauftragte Behörde oder an das Gesundheitsamt. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Einreise nach Deutschland muss unabhängig davon weiterhin vorab auf www.einreiseanmeldung.de angemeldet werden. Es gelten zudem strengere Quarantäneregeln für Rückreisende aus diesen Ländern:
- Eine Quarantäne von mindestens 10 Tagen ist zwingend einzuhalten.
- Für Reisende aus den genannten Ländern besteht nicht die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen negativen Corona-Test vorzeitig zu beenden.
- Die Quarantäne muss auch angetreten werden, wenn vor oder bei der Einreise ein negativer Corona-Test vorliegt.
Für Fragen der Einreise und des Grenzübertritts ist zunächst die Bundespolizei zuständig. Die Einreiseanmeldung erhält im ersten Schritt das zuständige Gesundheitsamt. Für Fragen der Quarantäne ist das Ordnungsamt zuständig
Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an corona[at]bietigheim-bissingen.de
Für Reisende (ausser Großbritannien, Südafrika + Nordirland)
Informationen für Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet
!!!!!! BITTE BEACHTEN SIE DIE SONDERREGELUNGEN FÜR RÜCKREISENDE AUS GROSSBRITANNIEN, SÜDAFRIKA UND NORDIRLAND !!!!!!
Seit dem 08.11.2020 gilt die neue Corona-Verordnung Einreise Quarantäne (CoronaVO EQ). Diese finden Sie auf der folgenden Seite der Landesregierung.
Reisen Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein, sind Sie verpflichtet eine digitale Einreisemeldung unter www.einreiseanmeldung.de abzugeben. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, so muss eine schriftliche Ersatzmeldung nach dem vorgeschriebenen Muster der Landesregierung abgegeben werden. Das Muster finden Sie auf der Seite der Landesregierung.
Urlaubsrückkehrer müssen nach der neuen CoronaVO EQ sich gründsätzlich für 10 Tage in Quarantäne begeben.
Sie haben die Möglichkeit, diese durch einen negativen Corona-Test zu verkürzen. Dieser Test darf aber frühestens am 5. Tag nach der Einreise gemacht werden. Tests, die früher durchgeführt wurden werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Sobald Ihnen ihr Testergebnis vorliegt, senden Sie dieses bitte an corona[at]bietigheim-bissingen.de mit den folgenden Angaben:
- Namen aller einreisenden Personen
- Anschrift aller einreisenden Personen in Deutschland
- Tag der Ausreise aus Deutschland und Tag + Uhrzeit der Einreise nach Deutschland
- Herkunftsland und ggf. Region
- Grund des Auslandsbesuchs (bei Familienbesuchen bitte Grad der Verwandtschaft angeben)
Weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Für diverse Berufsgruppen gibt es weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir an dieser Stelle lediglich die Urlaubsrückkehrer gesondert darstellen, da dieser Bereich der wichtigste Aspekt der neuen Verordnung für die Bürger sein wird.
Informationen zu den Kitas und Schulen
Aktuelle Informationen der Stadt
Informationen des Landes zu den Kitas und Schulen.
Hinweise zum Umgang mit COVID-19-Erkankungen oder COVID-19-Verdachtsfällen in Kindertageseinrichtungen oder Schulen
- Vorgehen in Kitas und Schulen bei kranken Kindern
- pdf-Datei, (27 KB)
Ich bin Senior/in oder aus anderen Gründen auf Unterstützung angewiesen. An wen kann ich mich wenden?
Das Familienbüro der Stadt Bietigheim-Bissingen steht für ältere oder sonst unterstützungsbedürftige Menschen gerne zur Verfügung. Sie können sich unter Telefon 07142/74-309 oder per E-Mail an die dortigen Mitarbeiterinnen werden, wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen.
Gerne werden dort auch Kontakte zu Nachbarschaftshilfen oder anderen gemeinnützigen Organisationen vermittelt.
Auch Menschen, die gerne helfen wollen, können sich an das Familienbüro wenden, welches die Kontakte an die Hilfsdienste weitergibt.
Die Polizei Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich Tipps zur Nachbarschaftshilfe veröffentlicht, die Sie unten als pdf-Datei herunterladen können.
Informationen für Unternehmer und Handwerksbetriebe
Für Unternehmer und Handwerksbetriebe haben wir auf einer Unterseite die wichtigsten Informationen und Links zusammengestellt.
Informationen für Arbeitnehmer
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie viele nützliche Informationen für Arbeitnehmer.
Coronavirus information in other languages
Information provided in 12 languages by the "Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration".
Videobotschaften von Oberbürgermeister Jürgen Kessing
Oberbürgermeister Jürgen Kessing äußert sich in mehreren Videobotschaften zur Lage in Bietigheim-Bissingen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wir informieren regelmäßig und schnellstmöglich auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
- kostenlosen Newsletter der Stadt
- Hotline 07142/74-440 (keine medizinischen Auskünfte)
E-Mail: corona@bietigheim-bissingen.de
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei medizinische Auskünfte geben können. Wenden Sie sich hierzu bitte an medizinisches Fachpersonal, wie beispielsweise Ihren Hausarzt.
Die Landesbehörden und Bundesbehörden veröffentlichen ebenso aktuelle Informationen auf deren offiziellen Internetseiten und sonstigen Kanälen.
Antworten zu Corona beantwortet Ihnen auch gerne der Chatbot Corey der Landesregierung.
Zur allgemeinen Lage finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Fake News - Gerüchte in sozialen Medien
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich stets auf offiziellen Kanälen der Behörden und über die Tagespresse über die jeweilige Situation informieren. Bitte vertrauen Sie nicht ungeprüft auf unbestätigte Meldungen in den sozialen Medien, denn derzeit ist dort eine große Anzahl sogenannter „Fake-News“ zu verzeichnen, die nichts mit der Realität zu tun haben!
Die bisher von der Stadt Bietigheim-Bissingen zum Thema veröffentlichten Pressemitteilungen finden Sie hier.