Grundstücke & Wohnen
Mietspiegel
Den aktuellen Mietspiegel der Stadt können Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite unter Downloads als PDF-Datei herunterladen.
Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen
Es gelten die in der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen festgelegten Abschläge zur ortsüblichen Miete (Mietspiegel). Die Satzung können Sie rechts als pdf-Datei herunterladen.
Wohnungsbauförderung und Wohnen
Förderprogramme des Landes:
Im Rahmen des Landeswohnungsbauprogramms Baden-Württemberg fördert das Land den Bau oder Kauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit einer Vielzahl unterschiedlicher finanzieller Hilfen, sofern Sie die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen.
Die Beratung hierzu erfolgt durch das Landratsamt Ludwigsburg, Wohnbauförderung, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderung der L-Bank.
Förderprogramm der Stadt Bietigheim-Bissingen:
Daneben fördert die Stadt Bietigheim-Bissingen den Bau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche und junge Familien und Alleinerziehende in Bietigheim-Bissingen durch die Gewährung von Aufwendungsdarlehen.
Ansprechpartner, sofern Sie Interesse an dem städtischen Programm und gegebenenfalls weitere Informationen benötigen, ist das Liegenschaft- und Rechtsamt.
Liegenschafts- und Rechtsamt
Tel.: | 07142/74-230 |
Sanierung in den alten Ortskernen und Sanierungsgebieten
In den historischen Ortskernen der Ortsteile Bietigheim, Bissingen, Metterzimmern und Untermberg können bestimmte bauliche Maßnahmen an Wohnungen, denkmalpflegerische und stadtbildgestalterische Maßnahmen an Gebäuden sowie Maßnahmen auf Freiflächen in Hofanlagen, Gärten und Grünbereichen gefördert werden.
Die Ausgabe der Broschüre und des Antragsformulars, sowie die finanzielle Beratung über diese Förderprogramme und die vertragliche Abwicklung erfolgt beim
Liegenschafts- und Rechtsamt, Sanierungs- und Modernisierungsstelle
Tel.: | 07142/74-233 |
Die technische Beratung erfolgt beim Stadtentwicklungsamt
Stadtentwicklungsamt
Zimmer 303
Tel.: | 07142/74-453 |
Förderung im Energiebereich für Wohngebäude
Die Stadt Bietigheim-Bissingen gewährt hier keine Zuschüsse. Informationen zu den Förderprogrammen von Bund und Land erhalten Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Auf der Internetseite des Ministeriums kann die Broschüre „Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude“ heruntergeladen werden.
Datei Download
- Mietspiegel-2020
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- Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen
- pdf-Datei, (11 KB)