Nachtrag 2022

Der Nachtrag für das Jahr 2022 wurde am 27.07.2022 im Gemeinderat öffentlich beraten und verabschiedet. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass Nr. RPS14-2241-2/18/251 vom 15.08.2022 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. §§ 82 Abs. 1 und 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird in der Zeit von Montag, 29. August 2022 bis Dienstag, 06. September 2022 (je einschließlich) während der allgemeinen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Bietigheim-Bissingen, Stadtkämmerei, Kirchplatz 5, Zimmer 208, öffentlich ausgelegt und die Einsichtnahme ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Kämmerei unter der Telefonnummer 07142/74-252 oder per E-Mail kaemmerei[at]bietigheim-bissingen.de möglich.

Nachtragsplan 2022

Ordentliches Ergebnis: 3.352.080 €
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts: 9.378.580 €
Änderung des Finanzmittelbestandes: - 13.001.070 €
Gesamtverschuldung: 0 €

Steueraufkommen

Gewerbesteuer: 34 Mio. €
Grundsteuer: 8,0 Mio. €
Anteil an den Gemeinschaftssteuern: 37,1 Mio. €

Nachtragsplan 2022

Der Nachtragsplan 2022 kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.