Zusatzinfos Asylbewerber
Ausländeramt
Sie sind Asylbewerber und möchten umziehen?
Als Asylbewerber sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, in einer bestimmten Gemeinde zu wohnen. Wenn Sie umziehen möchten müssen Sie einen sogenannten „Umverteilungsantrag“ stellen.
Wir müssen an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass der Gesetzgeber Umverteilungsanträge nur in seltenen Ausnahmefällen vorsieht.
Möchten Sie innerhalb von Baden-Württemberg umziehen, so füllen Sie bitte das Formular aus und legen dieses bei der zuständigen Ausländerbehörde des Ortes vor, zu dem Sie ziehen möchten.
Möchten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, so füllen Sie das Formular aus und legen es uns vor.
Sollten Sie noch Unterlagen besitzen, die Ihren Antrag unterstützen, so bringen Sie uns diese bitte mit.
Das Verfahren zur Bearbeitung von Umverteilungsanträgen ist je nach Bundesland unterschiedlich. Das bedeutet, dass wir Ihnen keine Auskunft geben können, wann über Ihren Antrag entschieden werden kann.
Sie besitzen eine Duldung und möchten umziehen?
Wenn Sie eine Duldung besitzen ist es oft so, dass auch hier eine sogenannte „Wohnsitzauflage“ verfügt wurde. Das bedeutet, dass Sie nur in einer bestimmten Gemeinde wohnen dürfen.
Wenn Sie umziehen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage stellen.
Für das Verfahren gelten dieselben Hinweise wie für den Umverteilungsantrag (siehe oben).