Umverteilung/Änderung Wohnsitzauflage

Ausländeramt

Sie sind in Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer humanitären Aufenthaltserlaubnis mit Wohnsitzauflage?

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, in einer bestimmten Gemeinde oder an einer bestimmten Adresse zu wohnen. Wenn Sie umziehen möchten, müssen Sie einen sogenannten Umverteilungsantrag/Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage stellen.
Der Gesetzgeber sieht diese nur in seltenen Ausnahmefällen vor.

Möchten Sie innerhalb von Baden-Württemberg umziehen, so füllen Sie bitte das Formular aus und legen dieses bei der zuständigen Ausländerbehörde des Ortes vor, zu dem Sie ziehen möchten.
Möchten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, so füllen Sie das Formular aus und legen es uns vor.

Das Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen ist je nach Behörde unterschiedlich. Das bedeutet, dass wir Ihnen keine Auskunft geben können, wann über Ihren Antrag entschieden werden kann.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Drittstaater

Drittstaater

Buchstaben A-Doa
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben Dob-Koe
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Kof-Roc
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Rod-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

EU Staatsangehörige

EU Staatsangehörige

Buchstaben A-Dr
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben Ds-Linc
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben Lind-Ria
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben Rib-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

Asylbewerber

Asylbewerber

Buchstaben A
07142 74-831, Frau Wildermuth

Buchstaben B-I
07142 74-335, Frau Wolff

Buchstaben J-N
07142 74-349, Frau Nitsche

Buchstaben O-Z
07142 74-334, Frau Jiballah

Gebühren

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Dokumenten Gebühren zu erheben. Alle Gebühren und alle Befreiungen von Gebühren können Sie den §§ 44-54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV) entnehmen.