Weitere Informationen

Ausländeramt

Visum

Das Visum benötigen Sie, wie hier beschrieben, zur Einreise nach Deutschland.

Mit einem Touristenvisum können Sie in Deutschland bis zu drei Monaten Urlaub machen. Einer Arbeit dürfen Sie damit jedoch nicht nachgehen.

Besitzen Sie ein spezielles Visum (z.B. zum Ehegattennachzug, zur Erwerbstätigkeit etc.), so können Sie damit nach Deutschland einreisen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In diesem Fall ist im Visum eine Bestimmung aufgenommen, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Diese betreffen dann z.B. Ihre Arbeit, die Dauer der Aufenthaltserlaubnis, eine Wohnsitzauflage oder Ähnliches.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist einer Aufenthaltserlaubnis sehr ähnlich. Sie ist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen. Sie ist der einzige Aufenthaltstitel, bei dem ein Mindestgehalt oder ein Mangelberuf Voraussetzung für die Erteilung ist.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit und ist, bis auf eine seltene Ausnahme, nicht mit Nebenbestimmungen versehen.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist so etwas wie eine europäische Niederlassungserlaubnis. Wenn Sie im Besitz eines solchen Aufenthaltstitels sind können Sie visumfrei in alle europäischen Länder einreisen und dort einen nationalen Aufenthaltstitel beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist unbefristet und berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Gebühren

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Dokumenten Gebühren zu erheben. Alle Gebühren und alle Befreiungen von Gebühren können Sie den §§ 44-54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV) entnehmen.