Bürgeramt

Stadtverwaltung

Bürgerämter Bietigheim und Bissingen

Mikrozensus 2024

Mikrozensus 2024

Auch im Jahr 2024 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

mehr Informationen zum Mikrozensus

 

 

Virtuelles Bürgeramt - Anträge per Videocall

Im virtuellen Bürgeramt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten.
Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet.
 

Welche Services kann ich über das virtuelle Bürgeramt abwickeln?

Vorerst können Sie folgende Services und Dienstleistungen, über das virtuelle Bürgeramt in Anspruch nehmen:

  • Meldeangelegenheiten (Wohnsitz anmelden, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz abmelden). Ein zusätzlicher Vorort Termin zur Änderung der Ausweisdokumente ist notwendig
  • Bescheinigungen (Meldebescheinigung, einfache und erweiterte)
  • Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Polizeiliches Führungszeugnis, einfaches und erweitertes). Soweit Sie die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert haben, können Sie die Auszüge aus dem Bundeszentralregister auch direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen

Wo finde ich das virtuelle Bürgeramt

Das virtuelle Bürgeramt finden Sie über die

Terminreservierung online für das Bürgeramt Bietigheim
 

Klicken / touchen Sie dort einfach auf eine der oben genannten Services, füllen Sie die online Formulare entsprechend aus und klicken / touchen Sie zum Schluss auf       "Termin im virtuellen Bürgeramt buchen".

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Bürgeramt Bietigheim - Kontakt, Öffnungszeiten

Bürgeramt Bietigheim - Kontakt, Öffnungszeiten

Bürgeramt Bietigheim

Löchgauer Straße 22
74321 Bietigheim-Bissingen

Montag und Dienstag ausschließlich mit Terminvereinbarung 08.00-12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Mittwoch offene Sprechzeiten 07.00-12.00 Uhr
Donnerstag offene Sprechzeiten 08.00-18.00 Uhr
Freitag offene Sprechzeiten 08.00-12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit wegen der zahlreichen Anfragen momentan eingeschränkt ist. Gerne beantworten wir Ihre Anfragen per Mail.

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten , muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Tickets beendet werden. Vor Ferienzeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Bürgeramt Bissingen - Kontakt, Öffnungszeiten

Bürgeramt Bissingen - Kontakt, Öffnungszeiten

Bürgeramt Bissingen

Bahnhofstraße 1
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefon: 07142 74-386
Fax: 07142 74-809
E-Mail: buergeramt@bietigheim-bissingen.de

Das Bürgeramt Bissingen ist dienstags und mittwochs von 08.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit wegen der zahlreichen Anfragen momentan eingeschränkt ist. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage per Mail.

Widerspruch Datenübermittlung

Unsere Dienstleistungen

Meldeangelegenheiten

Anmeldungen

Anmeldungen (Neuzug nach Bietigheim-Bissingen)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, frühestens ab dem tatsächlichen Bezug.

Für das Anmelden in Bietigheim-Bissingen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument von allen anzumeldenden Personen, wenn bei Kindern kein Ausweis oder Pass vorhanden ist, ist die Geburtsurkunde erforderlich
  • bei ausländischen Dokumenten Reisepass/Ausweis und wenn vorhanden elektronischer Aufenthaltstitel
  • sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise der anzumeldenden und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Meldepflichtigen auf der Vollmacht erforderlich (gilt nicht für Ehegatten und Minderjährige unter dem 18 Lebensjahr, die von der selben Adresse zuziehen)
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Heiratsurkunde/Scheidungsurteil; bei Kindern: Geburtsurkunde; alle Dokumente mit amtlicher Übersetzung oder in Internationaler Sprache
  • Wohnungsgeberbescheinigung unten herunterladen oder über Service-bw.de online beantragen (bei Eigentum: Nachweis durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Wohnungsgeberbescheinigung online beantragen

Sie benötigen ein Service-bw.de Konto und die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises / Aufenthaltstitels.

Hier gehts zum Online-Antrag auf Service-bw.de

 

Ummeldungen

Ummeldungen (Umzug innerhalb Bietigheim-Bissingen)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, frühestens ab dem tatsächlichen Bezug.

Für das Ummelden innerhalb Bietigheim-Bissingen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument von allen anzumeldenden Personen, wenn bei Kindern kein Ausweis oder Pass vorhanden ist, ist die Geburtsurkunde erforderlich
  • bei ausländischen Dokumenten Reisepass/Ausweis und wenn vorhanden elektronischer Aufenthaltstitel
  • sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise der anzumeldenden und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Meldepflichtigen auf der Vollmacht erforderlich (gilt nicht für Ehegatten und Minderjährige unter dem 18 Lebensjahr, die von der selben Adresse zuziehen)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (bei Eigentum: Nachweis durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Wohnungsgeberbescheinigung online beantragen

Sie benötigen ein Service-bw.de Konto und die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises / Aufenthaltstitels.

Hier gehts zum Online-Antrag auf Service-bw.de

 

Abmeldungen

Abmeldungen ins Ausland

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Für die Abmeldung ins Ausland benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • vollständige Adresse im Ausland
  • sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise der abzumeldenden und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Meldepflichtigen auf der Vollmacht erforderlich (gilt nicht für Ehegatten und Minderjährige unter dem 18 Lebensjahr, die von der selben Adresse wegziehen)

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Abmeldung online beantragen

Sie benötigen ein Service-bw.de Konto und die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises / Auftenthaltstitels.

Hier gehts zum Online-Antrag auf Service-bw.de

 

 

 

 

Ausweisdokumente

Kinderreisepass - Abgeschafft

Zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft - es dürfen ab diesem Tag Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich künftig für mein Kind? Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Personalausweise

Beantragung Personalausweise

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • seitheriger Personalausweis oder wenn nicht vorhanden Reisepass bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie weiter unter auf dieser Seite.
  • bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter, sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie  weiter unten auf dieser Seite . Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild  !!Das Bürgeramt erstellt keine Bilder für den Personalausweis!!
  • Gebühr bei unter 24 J. 22,80 € und bei über 24 J. 37,00€. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

-Der Personalausweis dauert ca. 3- 6 Wochen.

Vorläufige Personalausweise

Beantragung vorläufige Personalausweise

Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • seitheriger Personalausweis oder wenn nicht vorhanden Reisepass bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter, sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf diese Seite. Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild  !!Das Bürgeramt erstellt keine Bilder für den vorläufigen Personalausweis!!
  • Gebühr 10 €. Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Reisepässe

Beantragung Reisepässe

Für die Beantragung eines Reisepässes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • seitheriger Reisepass oder wenn nicht vorhanden Personalausweis bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • bei Kindern unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild  !!Das Bürgeramt erstellt keine Bilder für den Reisepass!!
  • Gebühr bei unter 24 J. 37,50 € (Expresspass 69,50 €) und bei über 24 J. 70 € (Expresspass 102 €). Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

-Der Reisepass dauert ca. 3-6 Wochen.

Vorläufige Reisepässe

Beantragung vorläufige Reisepässe

Ein vorläufiger Reisepass kann nur unter bestimmten Voraussetzung und dringenden Gründen ausgestellt werden, u. a. nur dann, wenn die Lieferzeit eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreicht.

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepässes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder wenn nicht vorhanden Personalausweis bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie unter weiter unten auf der Seite.
  • bei Kindern unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter, sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf der Seite. Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild  !!Das Bürgeramt erstellt keine Bilder für den vorläufigen Reisepass!!
  • Nachweis über bevorstehende Reise (Ticket, etc.)
  • Gebühr 26 €. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Bescheinigungen

Meldebescheinigungen

Meldebescheinigungen Antrag im Bürgeramt

Für die Ausstellung von Meldebescheinigungen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • Gebühr: 7,50 €
  • persönliche Vorsprache (sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht erforderlich.)

Meldebescheinigung online beantragen

Sie können eine Meldebescheinigung online beantragen wenn Sie ein Service-bw.de Konto haben. Sie wird Ihnen dann kostenfrei in Ihrer Service-bw.de Postfach zugestellt.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.

Hier gehts zum Online-Antrag auf Service-bw.de

 

Lebensbescheinigungen

Lebensbescheinigungen

Für die Ausstellung von Lebensbescheinigungen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • Gebühr: 11,50 € (bei Vorlage zu Rentenzwecken gebührenfrei)
  • persönliche Vorsprache
Haushaltsbescheinigung

Haushaltsbescheinigung

Für die Bearbeitung Ihrer ausgewählten Anliegen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  •  letzter Kindergeldbescheid, auf dem die Kindergeldnummer ersichtlich ist

Amtliche Bestätigungen

Bestätigung von Unterschriften

Bestätigung von Unterschriften

Für die Bestätigung von Unterschriften benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache unter Vorlage eines aktuellen amtlichen Ausweisdokumentes
  • Gebühr 7,50 €. Die Gebühr wird sofort fällig.
Bestätigung von Kopien

Bestätigung von Kopien

Für die Bestätigung von Kopien benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • original Unterlagen + ggf. selbst gefertigte Kopien
  • Gebühr 7,50 € je Seite. Die Gebühr wird sofort fällig. ggf. Gebühr für Kopien
  • Eine Bestätigung von deutschen Personenstandsurkunden ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hier an das zuständige Standesamt.

Auszüge aus dem Bundeszentralregister

Führungszeugnisse - einfach oder erweitert

Polizeiliche Führungszeugnisse - einfach oder erweitert

Für Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache mit einem aktuellen amtlichen Ausweisdokument
  • der Zweck für den Sie das Führungszeugnis benötigen muss angegeben werden
  • Für private Zwecke (bspw. Bewerbung) wird das Führungszeugnis direkt an die antragstellende Person geschickt
  • Für eine Behörde wird dieses direkt an die Behörde geschickt. Bei der Antragstellung müssen die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen angegeben werden.
  • Erweitertes Führungszeugnis: hierzu bitte den entsprechenden Nachweis mitbringen, in dem Sie aufgefordert werden, dieses zu beantragen.
  • Gebühr 13 Euro. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden

Polizeiliches Führungszeugnis online beantragen

Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz online beantragen.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.

Hier geht´s zum Online Antrag auf Bundesamt für Justiz.de

 

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Für die Gewerbezentralregisterauszug benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • für Privatpersonen: persönliche Vorsprache mit einem aktuellen amtlichen Ausweisdokument
  • für juristische Personen: Vertretungsvollmacht muss vorgelegt werden

          ggf. aktuellen Handelsregisterauszug

  • Gebühr 13 €. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen

Sie können einen Auszug zur Vorlage bei einem Unternehmen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Sie können eine Gewerbezentralregisterauszug auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz.de online beantragen

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.

Hier geht´s zum Online Antrag auf Bundesamt für Justiz.de

 

Führerschein

Führerschein

Führerschein

Führerscheinanträge können in den Bürgerämtern abgeholt und abgegeben werden. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig.

Nähere Infos finden Sie hier.

 

Gewerbeangelegenheiten

Anmeldung von Gewerbe

Gewerbeanmeldung

Für die Anmeldung von Gewerbe benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • ausgefüllter bundeseinheitlicher Vordruck (erhältlich beim Bürgeramt, Löchgauer Str. 22)
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
  • Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrags.
  • Gebühr 23,00 € bzw. 34,50 €. Die Gebühr muss bei Anmeldung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Gewerbeanmeldung online beantragen

Sie können ein Gewerbe online anmelden wenn Sie ein Service-bw.de Konto haben.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.

Hier geht´s zur Online Anmeldung auf Service-bw.de

 

Ummeldung von Gewerbe

Gewerbeummeldung

Für das Ummelden von Gewerbe benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
  • Gebühr 23,00 € bzw. 34,50 €. Die Gebühr muss bei Ummeldung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Abmeldung von Gewerbe

Gewerbeabmeldung

Für die Abmeldung von Gewerbe benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
  • Gebühr 7,50 €. Die Gebühr muss bei Abmeldung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.

Sonstiges

Fundsachen

Fundsachen

Fundsachen können sowohl im Bürgeramt Bietigheim als auch im Bürgeramt Bissingen abgegeben werden. Abholen kann man verlorene Gegenstände nur im Bürgeramt Bietigheim.

Hier geht´s zu den Terminvereinbarungen

 

 

Abgabe von Anträgen zur Sozialhilfe und Grundsicherung (keine Sachbearbeitung)

Abgabe von Anträgen zur Sozialhilfe und Grundsicherung (keine Sachbearbeitung)

Anträge auf Sozialhilfe / Grundsicherung können bei den Bürgerämtern abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Landratsamt Ludwigsburg. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Ludwigsburg.

 

Ausgabe von Anträgen für Hundesteuer Ab-, An- und Ummeldung

Ausgabe von Anträgen für Hundesteuer Ab-, An- und Ummeldung

Anträge können bei den Bürgerämtern abgeholt oder hier heuntergeladen werden.
Für die Bearbeitung ist das Steueramt zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Fischereischein auf Lebenszeit

Fischereischein auf Lebenszeit

Für den Fischereischein benötigen Sie folgende Unterlagen:

Fischereischein (ab dem 16. Lebensjahr):

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • Passbild
  • Seitheriger Fischereischein oder falls nicht vorhanden Sachkundenachweis
  • Gebühr:

1 Jahr -> 23,50 € (ab 01.01.2024)

5 Jahre -> 90,00 € (ab 01.01.2024)

10 Jahre -> 166,00 € (ab 01.01.2024)

Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Jugendfischereischein

Jugendfischereischein

Für den Jugendfischereischein benötigen Sie folgende Unterlagen:

(10.-16. Lebensjahr):

Antrag muss von mind. einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden

  • aktuelles Ausweisdokument des Jugendlichen, sowie dem gesetzlichen Vertreter
  • Passbild
  • Gebühr 11,50 €. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.