Gewerbesteuer

Steueramt

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Sie müssen ihre Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Dieser wird durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit der sogenannten Steuermesszahl errechnet. Daneben werden weitere kleinere Rechenschritte vorgenommen (z.B. Abzug eines Freibetrags). Die Details ergeben sich aus dem Gewerbesteuergesetz.

Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.

Danach multipliziert die Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuerbetrag, der Ihnen gegenüber mit einem Bescheid festgesetzt wird. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Der Hebesatz der Stadt Bietigheim-Bissingen beträgt derzeit 375 Prozent.

Hinweis: Das Finanzamt teilt den Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel (i.d.R. Höhe der bezahlten Arbeitslöhne) auf, wenn Sie

  • einen Gewerbebetrieb
  • mit mehreren Niederlassungen
  • in unterschiedlichen Gemeinden

haben. Die Gewerbesteuer wird dann in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben (sogenannte Zerlegung). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Betrieb innerhalb eines Jahres in eine andere Gemeinde verlegt haben.

Frist / Dauer

Frist / Dauer

Die Gewerbesteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr müssen Sie jährlich bis zum 31. Juli an das Finanzamt übermitteln. Wird vom Finanzamt ein Gewerbesteuermessbescheid für Zwecke der Vorauszahlungen erlassen, werden die Vorauszahlungen durch die Gemeinde festgesetzt. Diese sind zu folgenden Terminen zu leisten:

  • 15. Februar 
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Die geleisteten Vorauszahlungen werden auf die spätere Veranlagung angerechnet. Somit kann sich eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben.

Kontakt

Kontakt

Stadtkämmerei - Gewerbesteuer

Marktplatz Arkaden Kirchplatz 5
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefon: 07142 74-273
Fax: 07142 74-272
E-Mail: gewerbesteuer@bietigheim-bissingen.de

Öffnungszeiten

Mo – Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo – Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr