Information über die Form der öffentlichen Zustellung
Hiermit wird darüber informiert, dass öffentliche Zustellungen nach § 11 Abs. 2 LVwZG ab sofort auf dem Internetauftritt der Stadt Bietigheim-Bissingen unter https://www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ erfolgen.
Benachrichtigungen im Rahmen der öffentlichen Zustellungen erfolgen gemäß § 10 Abs. 2 VwZG und § 11 Abs. 2 LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.
Aktuelle Meldungen
Kämmerei und Amt für Bildung, Jugend und Betreuung ab 27. Januar 2025 vorübergehend nur telefonisch oder nach Terminvereinbarung erreichbar
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Hier wird gemeinsam Stadt gemacht – unter diesem Motto wirbt die Stadtverwaltung um neue Mitarbeitende
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