Förderprogramme Biotopverbund

Bereits 1985 wurde vom Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen das Förderprogramm "Trockenmauern" beschlossen, um die historische Weinberg-Kulturlandschaft zu erhalten. Für das Wiederherrichten von verwilderten Flächen, die Wiederbepflanzung mit reblauswiderstehenden Pfropfreben sowie die Errichtung von Weinbergmauern (Trockenmauern in Naturstein) gewährt die Stadt Zuschüsse, welche die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücksflächen in Weinbausteillagen beim Liegenschaftsamt beantragen können.

Über die Förderprogramme "Biotopverbund" wird das kommunale Biotopverbundnetz durch Privatflächen ergänzt und erweitert. Gefördert werden ökologische Bewirtschaftungsweisen und die Neuanlage von Biotopverbundlinien auf Privatflächen. Als finanziellen Anreiz für die Bevölkerung, sich für dieses Netzwerk aus Lebensräumen zu engagieren, beschloss der Gemeinderat bereits im Jahr 1992  Pflegegelder für die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Streuobstwiesen,  den Erhalt von Solitärbäumen oder die Neuanlage von Grünlandstreifen entlang befestigter Feldwege  zu gewähren. Seitdem werden für die Förderung des Lebensraumverbundes auf der Gemarkung Bietigheim-Bissingens jährlich 50.000,- Euro Haushaltsmittel bereitgestellt und weitgehend abgerufen. Seit 2010 sind die Förderprogramme der „EU-notifiziert“ , d.h. sie sind als staatliche Beihilfe Nr. N539/2009 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Durch die Gewährung von Pflegegeldern  bzw. die Kostenübernahme für Neupflanzungen wird der Erhalt der Landschaftsbild prägenden Einzelbäume und der traditionell bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie die Nachpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen für die Eigentümer/Bewirtschafter in ökonomischer Hinsicht wieder etwas attraktiver. Die Förderprogramme Biotopverbund tragen so zur langfristigen Sicherung dieser Lebensräume bei.

Seit 1992 wurden von der Stadt Gutscheine für mehr als 2000 hochstämmige Obstbäume abgegeben, die auf  Privatflächen im Außenbereich nachgepflanzt wurden. Ferner werden seither rund 80 Hektar private Streuobstwiesen und rund 70 Solitärbäume gemäß den kommunalen Förderrichtlinien bewirtschaftet.

In ausgewählten Bereichen der Gemarkung, die aufgrund ihrer Lage einen Beitrag zur Biotopvernetzung oder zum Artenschutz leisten können, werden aus ökologischen Gründen inzwischen etwa 3,6 Hektar Ackerflächen extensiv gepflegt. Neu angelegt und gepflegt werden mittlerweile 14 Kilometer Grünlandstreifen zwischen befestigten Feldwegen und Ackerflächen - dies entspricht weiteren  4 Hektar Biotopverbundfläche.

Das ab 2007 laufende Programm „Biotopschutzstreifen“ hat zum Ziel, bestehende empfindliche Lebensräume vor Beeinträchtigungen zu schützen und den Struktur- und Artenreichtum inmitten der intensiv genutzten Feldflur zu fördern. Sie schaffen weitere Verbindungslinien zwischen Lebensräumen. Welche Ackerflächen  in das Biotopschutzstreifen-Programm aufgenommen werden und wie breit die jeweiligen Schutzstreifen sind, wird in  Abhängigkeit der jeweiligen Biotopverbundsituation im Einzelfall entschieden. Mögliche Förderbereiche sind z.B. Schutzstreifen entlang von Fließgewässern oder Gräben -  sie puffern den Eintrag von abgeschwemmtem Ackerboden oder verdrifteten Pflanzenschutzmitteln - oder Biotopschutzstreifen entlang von Hecken, Trockenmauern oder an bedeutsamen Pflanzenstandorten.

Weitere Informationen über die Förderprogramme finden Sie in der von der Stadtverwaltung herausgegebenen Broschüren.

Erhältlich sind diese hier:

Tourist Information & Stadtführung

Marktplatz 9 (Marktplatz Arkaden)
74321 Bietigheim-Bissingen

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 14.00 Uhr
Die Tourist Information ist zu den angegebenen Zeiten telefonisch unter der 07142 74-227 erreichbar.

Liegenschaft- und Rechtsamt

Löchgauer Straße 22
74321 Bietigheim-Bissingen

Bauhof/Gärtnerei

Höpfigheimer Straße 26
74321 Bietigheim-Bissingen

Ansprechpartnerin

Roswitha Ott

Betriebszeiten

Mo - Fr 07:00 - 12:30 Uhr
Mo - Do 13:00 - 15:30 Uhr

Nachfolgend finden Sie die Förderrichtlinien sowie wichtige Antragsformulare zu den Förderprogrammen Biotopverbund als PDF-Datei.

Download: Antragsformulare

Hinweis zum Antragsverfahren ab 2022:

Die EU-Notifizierung der kommunalen Agrarumweltprogramme liegt seit Februar 2022 vor, d.h. die Pflegegelder werden ab 2022 nicht mehr als sog. De-minimis-Beihilfen ausbezahlt. Die neuen Förderrichtlinien zum Förderprogramm Biotopverbund und aktualisierte Antragsformulare finden Sie hier. Die Antragsfrist ist künftig jeweils der 15. März jeden Jahres.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtgärtnerei unter Telefon 07142 74 391.