Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht ihre Internet-Seiten Barriere-Frei.

Viele Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.

Wir achten daher auf Regeln der Barriere-Freiheit.

Die Regeln stehen im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz L-BGG.

Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat die Internet-Seiten:

www.bietigheim-bissingen.de
www.musikschule.bietigheim-bissingen.de
www.stadtarchiv.bietigheim-bissingen.de
www.galerie.bietigheim-bissingen.de
www.buecherei.bietigheim-bissingen.de

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für diese Internet-Seiten.

Manche Inhalte dieser Internet-Seiten sind nicht Barriere-Frei.

Aber wir arbeiten daran. Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile

der Internet-Seiten gut lesen können.

1. Diese Teile sind noch nicht Barriere-Frei

Bilder

Auf den Internet-Seiten gibt es Bilder.

Es sind nicht alle Bilder beschriftet.  

Videos
Auf den Internet-Seiten gibt es Videos.

Einige Videos haben keine Untertitel.

Neue Videos von der Stadt Bietigheim-Bissingen sollen Untertitel bekommen.

Absätze in Texten

Blinde Menschen benutzen einen Screen-Reader.

Ein Screen-Reader liest die Texte einer Internet-Seite vor.

Ein Text wird manchmal in Absätze unterteilt.

Die Absätze werden nicht markiert. Die Absätze werden nicht richtig voneinander getrennt.

Das ist ein Problem für Screen-Reader.

Der Screen-Reader hat Probleme die Absätze in der richtigen Reihenfolge zu lesen.

Hintergrundfarbe bei Bilder

Auf den Internet-Seiten ist oben links das Bild mit dem Logo der Stadt zu sehen.

Die Farbe des Hintergrunds ist manchmal zu hell.

Das Bild kann man deswegen nicht immer einfach sehen.

PDF-Dateien

Manchmal kann man auf unseren Internet-Seiten etwas runterladen.

Diese Datei ist oft eine PDF-Datei.

PDF steht für „Portable Document Format“.

Übersetzt bedeutet das „übertragbares Dokumenten-Format“.

Die PDF-Dateien sollen Barriere-Frei sein.

Die PDF-Dateien auf unseren Internet-Seiten sind noch nicht Barriere-Frei.

Gebärdensprachvideos

Im Moment bieten wir kein Video für diese Erklärung an.

Das wird sich ändern. Es ist viel Arbeit. Aber wir arbeiten daran.
 

2. Erstellung von dieser Erklärung

Diese Erklärung haben wir am 28.04.2023 erstellt.

Wir haben die Barriere-Freiheit der Internet-Seiten selbst geprüft.

Am 07. August 2023 hat die Überwachungs-Stelle für mediale Barriere-Freiheit

von der Deutschen Rentenversicherung die Erklärung dann noch einmal geprüft.

3. Informationen an uns

Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden? Das heißt:

Es gibt noch mehr Teile, die nicht Barriere-Frei sind?

Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:

Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen

Marktplatz 8

74321 Bietigheim-Bissingen

Telefon: 07142 / 74-215

E-Mail: internetredaktion[at]bietigheim-bissingen.de

4. Durchsetzungs-Verfahren

Es ist der Stadt Bietigheim-Bissingen wichtig,

dass diese Internet-Seiten Barriere-Frei sind.

Darum können Sie sich melden und uns sagen:

Der Teil der Seite ist nicht Barriere-Frei.

 

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

 

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren. Und zwar bei der Landes-Behinderten-Beauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behinderten-Beauftragten:

Landes-Behinderten-Beauftragte

Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 – 27 93 36 0

E-Mail: poststelle[at]bfbmb.bwl.de

 

Oder bei der Kommunal-Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

Das ist die Adresse der Kommunal-Beauftragten:

Claudia Lychacz

Landratsamt Ludwigsburg

Posftfach 760

71607 Ludwigsburg

Telefon: 07141 144-2783

E-Mail: Claudia.Lychacz[at]landkreis-ludwigsburg.de

 

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht im:

LBGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4