Nachtrag 2023

Der Nachtrag für das Jahr 2023 wurde am 25.07.2023 im Gemeinderat öffentlich beraten und verabschiedet. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass Nr. RPS14-2241-2/18/265 vom 06.09.2023 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. §§ 82 Abs. 1 und 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Nachtragsplan 2023

Ordentliches Ergebnis: 7.271.660 €
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts: 6.442.460 €
Änderung des Finanzmittelbestandes: - 32.587.040 €
Gesamtverschuldung: 0 €

Steueraufkommen

Gewerbesteuer: 39 Mio. €
Grundsteuer: 8,0 Mio. €
Anteil an den Gemeinschaftssteuern: 38,5 Mio. €

Nachtragsplan 2023

Der Nachtragsplan 2023 kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.