Bauarbeiten zwischen Bietigheim-Bissingen und Freiberg

Teilsperrung zwischen Bietigheim-Bissingen und Freiberg am Neckar aufgrund von Bauarbeiten

  • Ab Montagmorgen, 12. Februar 2024 wird die Kreisstraße 1600 zwischen dem Abzweig in das Wohngebiet Buch an der Parkäckerstraße und dem Kreisverkehr mit der L 1117 vor dem Ortseingang von Freiberg- Geisingen für ca. zwei Wochen in Fahrtrichtung Freiberg gesperrt.
  • In der Gegenrichtung von Freiberg nach Bietigheim kann die K 1600 weiterhin befahren werden.
  • Die Zufahrt in das Wohngebiet Buch über die Parkäckerstraße ist für den Anliegerverkehr uneingeschränkt möglich.
  • Der straßenbegleitende Gehweg im Baufeld wird in diesem Zeitraum für den Radverkehr gesperrt und im Zuge der Baumaßnahme entsiegelt. Der Fuß-/und Radverkehr ist weiterhin über das Wirtschaftswegenetz möglich.

Während der Faschingsferien und in der darauffolgenden Woche wird der ca. 1,50m breite alte Gehweg entlang der Fahrbahn der K 1600 zurückgebaut und durch ein standfestes Oberbodenbankett ersetzt. Auch der Bordstein am Straßenrand wird weitgehend zurückgebaut, sodass die Entwässerung der Straße breitflächig über das Bankett erfolgen kann.
Die Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, da straßenbegleitende Gehwege einen Mindestabstand von 1,75m zur Fahrbahn haben müssen, um genügend Abstand zwischen den Fußgängern und dem fließenden Verkehr zu gewährleisten.

Die Umleitung erfolgt für den Verkehr in Fahrtrichtung Freiberg ab der Einmündung der Parkäckerstraße über die K 1600 (Freiberger Straße) in Richtung Bietigheim bis zum Poststräßle. Über das Poststräßle wird der Verkehr weiter zur L 1125 in Richtung Großingersheim und von dort über die L 1113 (Ludwigsburger Straße) nach Freiberg-Geisingen geleitet.

Die Maßnahme dient auch dem Klimaschutz, da sich an dieser Stelle eine Gelegenheit bietet, ohne Nachteile für den Fußgängerverkehr eine größere Fläche zu entsiegeln. Vom Kreis werden für die Arbeiten rund 100.000 Euro bereitgestellt.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer für eventuelle Verkehrsbehinderungen, besonders im Umleitungsbereich, um Verständnis.