Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bietigheim-Bissingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die website www.bietigheim-bissingen.de und deren Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Videos - Unsere Videos sind noch nicht barrierefrei.
PDF-Dateien - Die eingestellten PDF-Dateien sind größtenteils noch nicht barrierefrei.
Formulare, Online Assistenten und digitale Verwaltungsverfahren - Formulare, online Assistenten und Prozesse sind zum größeren Teil noch nicht barrierefrei.
Sie sollen, auch gemeinsam mit externen Anbietern, entsprechend überarbeitet werden, um Barrierefreiheit nach und nach herzustellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat eine große Zahl PDF-Dokumente, Formulare und einige online Assistenten auf der Internetseite.
Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand, der momentan personell und finanziell nicht leistbar ist.
Im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel wird sich die Umgestaltung über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Online-Karten
Die zur Navigation nötigen Informationen geben wir in der Regel als Text dazu an.
Inhalte Dritter
Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.02.2021 erstellt.
Sie beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.02.2021 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dürfen Sie uns gerne über unser Kontaktformular mitteilen. Sie erhalten dort auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist bei der Stadt Bietigheim-Bissingen das Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, Telefon 07142/74215, hauptamt[at]bietigheim-bissingen.de zuständig.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Thema "Rückmeldungen und Kontaktangaben" in dieser Erklärung.

Falls die Stadt Bietigheim-Bissingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.