Schulbeirat

Der Schulbeirat wurde von der Stadt Bietigheim-Bissingen als Schulträger im März 2017 auf der Grundlage des § 49 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) gegründet. Er ist kein beschließender oder beratender Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung (GemO). Der Schulbeirat tagt zweimal jährlich, meistens im Mai/Juni und im November.

Der Schulbeirat wird über alle wichtigen Schulangelegenheiten informiert und hierzu angehört.

Die Mitglieder des Schulbeirats sind:

  • der Oberbürgermeister der Stadt Bietigheim-Bissingen
  • die Schulleiterinnen und Schulleitern der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen
  • die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen
  • vier Vertretern der Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen, jeweils ein Vertreter benannt von den Schülersprechern der Gemeinschaftsschulen, der Realschulen, der Gustav-Schönleber-Schule und der Gymnasien
  • je einem Mitglied aller Fraktionen und Gruppierungen im Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen, jeweils benannt von den Fraktionen und Gruppierungen • bei Bedarf: zwei Vertreter der Lehrer, ein Vertreter benannt vom Personalrat der Ellentalgymnasien, ein Vertreter entsandt vom örtlichen Personalrat beim Staatlichen Schulamt Ludwigsburg (für die Grund-, Gemeinschafts- und Realschulen sowie das SBBZ)
  • bei Bedarf: ein Vertreter der Religionsgemeinschaften, benannt von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Bietigheim-Bissingen (ACK)
  • bei Bedarf können auf Einladung des Vorsitzenden weitere Gäste hinzugezogen werden, z.B. aus der Schulsozialarbeit, dem Staatlichen Schulamt, den beruflichen Schulen o.ä..