Änderung der Weinbergsrolle - Auslage der Flurkarten

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagefreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen.

Die Ausfertigung der Flurkarten der bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke der Stadt Bietigheim-Bissingen mit Zuweisung der neuen Groß- und Einzellage sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:

18.09.-18.10.2023
Liegenschafts- und Rechtsamt, Zimmer 211,
Löchgauer Straße 22