Grillen und offenes Feuer im öffentlichen Bereich untersagt

Bitte im Freien auf Brandgefahren achten - Öffentliche Grillstellen werden gesperrt

Bitte beachten Sie die *Allgemeinverfügung der Stadt Bietigheim-Bissingen, die ab morgen, Freitag, 21. Juli 2023 in Kraft tritt!

Die Hitze und Trockenheit der letzten Wochen hat nicht nur den Wald, sondern auch die Grünflächen in der offenen Landschaft stark austrocknen lassen. Dadurch steigt auch die Gefahr von Bränden. Die Stadt Bietigheim-Bissingen appelliert daher an die Bürger, im Freien darauf zu achten, dass sich keine Feuer entzünden. Grillen wird in Bietigheim-Bissingen auf den ausgewiesenen Grillstellen, der Eselshütte und am Setzinger Weg, ab sofort auch untersagt, um die Gefahr von unkontrollierten Bränden aufgrund von Funkenflug zu vermeiden. Ebenso ist offenes Feuer und Grillen in der Landschaft, außerhalb der zugelassenen Grillstellen, verboten.

Für den Bietigheimer Forst und andere Waldgebiete auf der städtischen Markung hat die Forstverwaltung bereits Infotafeln mit einem sog. „Waldknigge“ aufgehängt. Darin wird auf die Verbote hingewiesen, die im Wald allgemein gelten. Grillstellen gibt es in den Bietigheim-Bissinger Waldgebieten ohnehin keine, aber Feuermachen ist dort auch im Allgemeinen nicht erlaubt. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald auch nicht geraucht werden. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden. Gerade durch Zigaretten, die aus einem fahrenden Auto in der Nähe des Waldes geworfen werden, können Brände verursacht werden. Ebenso sollten derzeit Autos nicht auf trockenen Grasflächen geparkt werden. Der Untergrund kann sich durch die Hitze des Katalysators am Fahrzeugboden leicht entzünden. Deshalb sollten Autos immer nur auf ausgewiesenen und möglichst asphaltierten Parkplätzen abgestellt werden. Beim Parken muss darauf geachtet werden, dass Rettungswege frei bleiben. Rettungs- und Löschfahrzeuge müssen bei Feuer so schnell wie möglich die Brandstelle erreichen können. Wer einen Brand im Wald oder in der Landschaft sieht, sollte so schnell als möglich die Feuerwehr über die bundesweite Notrufnummer 112 anrufen und den Brand melden.

 

*Allgemeinverfügung