Die Europäische Kommission hat im Dezember die Verlängerung der bestehenden Förderprogramme Biotopverbund bis 2029 bewilligt.
Für alle Antragsteller bedeutet die EU-Entscheidung, dass sie komplett ausgefüllte Erstanträge für 2026 stellen müssen, wenn sie Pflegegeld für Streuobstwiesen, Solitärbäume, Grünland- oder Biotopschutzstreifen oder Blühbrachen beantragen möchten – auch wenn die Flächen schon seit Jahren im Förderprogramm sind. Die Antragsfrist der Förderprogramme Biotopverbund für das Jahr 2026 läuft noch bis zum 15. März.
Wer auf seiner Streuobstwiese einen hochstämmigen Obstbaum neu pflanzen oder einen abgestorbenen Altbaum ersetzen möchte, kann über das Hochstamm-Programm der Stadt wie bisher Gutscheine beantragen. Diese können bei ortsansässigen Baumschulen zwischen Mitte Oktober und Ende November eingelöst werden. Aufgrund der klimatischen Veränderungen und dem daraus folgenden hohen Gießaufwand werden nur noch Herbstpflanzungen gefördert.
Antragsformulare zu den Förderprogrammen „Streuobstwiese“ und „Hochstamm-Neupflanzung“ sowie die zugehörige Sortenliste liegen zusammen mit den Förderrichtlinien bei der Tourist Information aus oder sind auf der Homepage www.bietigheim-bissingen.de unter der Rubrik Stadt und Tourismus/Natur und Gärten/Förderprogramme Biotopverbund zu finden.
Bei Fragen steht die Stadtgärtnerei, Höpfigheimer Str. 26. Tel. 07142/74-391, Fax -405, E-Mail: k.rau@bietigheim-bissingen.de oder c.walter[at]bietigheim-bissingen.de zur Verfügung.

