Ab sofort ist es allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bietigheim-Bissingen, der Stadt Tamm sowie der Gemeinde Ingersheim möglich, waffenrechtliche Erlaubnisse bequem und sicher digital zu beantragen. So können beispielsweise Waffenbesitzkarten und kleine Waffenscheine beantragt werden, aber auch Meldungen zum Erwerb, zur Überlassung oder zum Verlust einer Waffe können sicher online übermittelt werden.
Insgesamt stehen 21 verschiedene Themen unter https://buergerservice.bietigheim-bissingen.de/service/online-dienste/ im Bereich des Waffenrechts zur Verfügung.
Mit dem Online-Dienst “eWaffe“ führt die Stadt Bietigheim-Bissingen eine digitale Lösung für waffenrechtliche Erlaubnisse ein. Die Anträge richten sich in erster Linie an alle nichtgewerbsmäßigen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, z.B. Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen. Die für die Antragsstellung erforderlichen Dokumente können sowohl über den Desktop-PC als auch das Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Dienst überträgt die Antragsdaten anschließend sicher und medienbruchfrei in das kommunale Fachverfahren zur weiteren Verarbeitung. Ein persönlicher Besuch beim Ordnungsamt der Stadt Bietigheim-Bissingen ist nur in wenigen Fällen noch erforderlich, wenn z.B. Eintragungen in bereits vorhandene Waffenbesitzkarten o.ä. nötig wird. Gebühren werden auf Rechnung bezahlt, Online-Bezahldienste sind in den Verfahren nicht vorgesehen.
Der Online-Dienst „eWaffe“ ist ein „EfA-Projekt“ im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes der Bundesregierung. „EfA“ steht für „Einer für Alle“ und bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Partnern eine Leistung zentral entwickelt und sie anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Die Entwicklung und der Betrieb des Online-Dienstes entsprechen dem Waffengesetz und allen einschlägigen Sicherheitsanforderungen.
Bei Rückfragen steht die Waffenbehörde der Stadt Bietigheim-Bissingen unter polizeirecht[at]bietigheim-bissingen.de gerne zur Verfügung.

