Zwischen dem 29.08. und 02.09.2025 ist der Drohnenbetrieb in Bietigheim-Bissingen eingeschränkt

Von Freitag, 29. August 2025, 10 Uhr bis Dienstag, 2. September 2025, 23 Uhr, wird der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes in Bietigheim-Bissingen aufgrund des Pferdemarkts eingeschränkt.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 500 m begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 48.95534N 9.12911E und erstreckt sich vom Boden bis 305 m (1000 ft) über dem Boden.
In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung. Drohnenpiloten können sich über die Plattform „Dipul“ (Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt) über den Verbotsbereich und die geltenden Einschränkungen informieren. Drohneneinsätze sind in dem beschränkten Bereich über dem Pferdemarktareal nur mit Zustimmung der Polizei erlaubt. 

Hinweis für die Medien: 
Für Rückfragen steht das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter der Telefonnummer 07142 / 405-0 zur Verfügung.

Weitere Informationen sind zu finden auf dem AIS-C Portal der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) unter ais.dfs.de/pilotservice/home.jsp.


Pferdemarkt Bietigheim_Karte

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