Öffentliche Zustellung

Information über die Form der öffentlichen Zustellung

Hiermit wird darüber informiert, dass öffentliche Zustellungen nach § 11 Abs. 2 LVwZG ab sofort auf dem Internetauftritt der Stadt Bietigheim-Bissingen auf dieser Seite erfolgen.

Benachrichtigungen im Rahmen der öffentlichen Zustellungen erfolgen gemäß § 10 Abs. 2 VwZG und § 11 Abs. 2 LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.

Öffentliche Zustellung an Herrn Armend Bekolli

Vollzug des Aufenthaltsgesetzes; aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
Anhörung gemäß § 28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)